Ab 28. Juni 2025 verpflichtet das BaFG viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – dazu gehören insbesondere Websites, Online-Shops und Apps. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Services zu ermöglichen. Für Unternehmen bringt das Gesetz nicht nur neue Pflichten, sondern auch Chancen: Wer Barrierefreiheit frühzeitig umsetzt, erschließt neue Zielgruppen, verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und stärkt dadurch das eigene Markenimage.
Allgemein gilt: Das BaFG betrifft vor allem mittelständische und große Unternehmen, die digitale oder automatisierte Dienstleistungen für Endverbraucher in Österreich anbieten. Kleinunternehmen können in vielen Fällen von Ausnahmen profitieren – sollten Barrierefreiheit aber dennoch berücksichtigen, um Diskriminierungsrisiken und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) betrifft Unternehmen und Anbieter, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher in Österreich bereitstellen. Es verpflichtet zur Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen.
Private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endkunden anbieten, insbesondere
Hersteller, Händler und Importeure von Produkten, die barrierefrei nutzbar sein müssen.
Ausnahmen:
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) sind von den Verpflichtungen befreit, wenn sie Dienstleistungen anbieten.
Öffentliche Stellen
Öffentliche Einrichtungen sind nicht direkt durch das BaFG betroffen, da sie bereits durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
Ziel ist die Entwicklung der Website in Anlehnung an die Richtlinien der WCAG 2.1, um einen barrierefreien Zugang zur Website zu ermöglichen.
Im Sinne der Website-Sicherheit wird folgende Empfehlung nicht empfohlen:
Umsetzung im Bereich Testing
Folgende Aspekte der Barrierefreiheit sind als Teil der Content-Erstellung und Befüllung empfohlen
Apple macht in Sachen Technologie vieles richtig – und das gilt ganz besonders für digitale Barrierefreiheit. Nicht nur die Website von Apple ist barrierefrei gestaltet, sondern auch die Geräte selbst bieten zahlreiche Funktionen, die Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen den Alltag erleichtern.
Ob iPhone, iPad oder MacBook – Apple integriert von Haus aus leistungsstarke Tools, die Inklusion ermöglichen:
Ein eingebauter Screenreader (VoiceOver) liest Inhalte vor und erleichtert die Navigation ohne Bildschirm.
Vorlesefunktionen für Texte, Webseiten oder E-Mails.
Dynamische Typografie, die sich anpassen lässt – größer, kontrastreicher, klarer.
Kontrast- und Farboptionen, die sich merken lassen, individuell für jede App.
Sprachsteuerung, die eine Bedienung ganz ohne Berührung ermöglicht.
Apple gilt seit jeher als Vorreiter in Sachen Design und Ästhetik – klar, minimalistisch, funktional. Umso beeindruckender ist es, dass Apple beweist: Digitale Barrierefreiheit und ein ästhetisches Nutzererlebnis schließen sich nicht aus – im Gegenteil, sie ergänzen sich perfekt.
Ein besonderes Highlight: Die Apple-Website zeigt, wie durchdachtes Design auch für Menschen mit Sehbehinderungen und Screenreader-Nutzer hervorragend funktioniert.
Die Seite verfügt über eine perfekte Überschriften-Struktur, die es erlaubt, Inhalte schnell und effizient zu erfassen.
Screenreader-Nutzer können sich gezielt durch die Inhalte bewegen, ohne sich in unnötigen Navigationselementen zu verlieren.
Klare Hierarchien, strukturierte Inhalte und visuell ansprechende Gestaltung gehen bei Apple Hand in Hand.
Das zeigt: Barrierefreiheit ist kein Hindernis für gutes Design – sondern vielmehr ein Qualitätsmerkmal für durchdachte, nutzerzentrierte Gestaltung.
Wer sich einen umfassenden Überblick über die Barrierefreiheits-Features von Apple verschaffen möchte, findet hier weiterführende Informationen: Apple über Barrierefreiheit
Dieses Video von Apple zählt zu den emotional bewegendsten Beiträgen, die das Thema digitale Barrierefreiheit sichtbar machen – unbedingt anschauen!
Barrierefreiheit im Web ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess – besonders im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen wie das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA). Wer seine Website barrierefrei gestalten möchte, braucht dabei einen strukturierten Ansatz: vom ersten Check bis hin zur konkreten Umsetzung.
✔️ Prüfen der Website auf Barrierefreiheit entsprechend dem Standard WCAG 2.1 AA
✔️ Durchführen eines Tests mit dem Web Access Evaluation Tool “Wave”
✔️ Kategorisieren des Änderungsbedarfs hinsichtlich Änderungen bei Design, technischer Umsetzung, Aufbereitung von Inhalten
✔️ Erstellen eines Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der Barrierefreiheit mit Aktivitäten, Zuständigkeiten und Aufwänden.